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Kontakt
Gut informiert zur ersten Stunde

Der Weg zu Ihrer Therapie:
Schön, dass Sie zu uns gefunden haben.

Eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung ist eine therapeutische Behandlung auf Basis einer Heilmittelverordnung. Hier erfahren Sie genau, wie Sie Ihr Rezept erhalten, welche Fristen gelten und wie die Abrechnung funktioniert.

Termin vereinbaren
Für jedes Lebensalter
Evidenzbasierte Methoden
Maßgeschneiderte Ansätze
Breite Spezialisierungen
In 3 Schritten zur Therapie

Der Ablauf

01

Die Heilmittelverordnung

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Bei medizinischer Notwendigkeit stellt dieser Ihnen eine „Heilmittelverordnung für Sprachtherapie / Logopädie“ aus. Diese ist bereits zum ersten Termin bei uns erforderlich.

Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich in die Praxis zu kommen, verordnet der Arzt einen Hausbesuch.

Wer darf verordnen?

KinderärzteHNO‑ÄrztePhoniater / PädaudiologenNeurologenKieferorthopädenZahnärzteHausärzte
02

Die Terminabsprache

Melden Sie sich telefonisch oder per E‑Mail bei uns. Je flexibler Ihre Terminmöglichkeiten sind, umso leichter wird es uns sein, einen Termin anzubieten. Wenn es Ihnen möglich ist, auch kurzfristig angebotene Termine wahrzunehmen, dann können wir Ihnen auch "Springer-Termine" anbieten, bis ein passender fester Termin frei wird.

Dringliche Anliegen, wie z.B. nach Schlaganfall, Zungenband-OP, Stimm- und Schluckstörungen, Gesichtslähmungen, versuchen wir möglichst zeitnah zu berücksichtigen. Bitte geben Sie uns bei Anmeldung entsprechende Angaben dazu.

03

Die Diagnostik & Therapie

Ihre erste Sitzung beginnt immer mit einem ausführlichen Erstgespräch und einer sorgfältigen Diagnostik. Darauf aufbauend besprechen wir die Therapieziele und starten mit den regelmäßigen Terminen — meist 1 Mal pro Woche à 45 Minuten.

Sofern möglich vereinbaren wir für den gesamten Behandlungszeitraum feste Terminzeiten. Das erleichtert die Planbarkeit.

Nach Absprache führen wir Therapien auch als Videotherapie durch
Achtung, wichtig!

Bitte beachten Sie:

Voraussetzung für den Behandlungsbeginn ist eine Heilmittelverordnung
28‑Tage‑Frist

Ihr Rezept hat ein „Haltbarkeitsdatum“

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum auf der Heilmittelverordnung begonnen werden. Verstreicht diese Frist, verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Bei längeren Wartezeiten holen Sie sich Ihre Verordnung am besten erst nach Vereinbarung der ersten Termine bei uns.

24‑Stunden‑Regel

Unsere Absageregelung

Wir führen eine reine Bestellpraxis – die vereinbarte Zeit ist exklusiv für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht oder zu spät abgesagte Termine stellen wir gemäß Praxisvereinbarung privat in Rechnung.

Kosten & Zuzahlung

Wer übernimmt die Kosten?

Nach einem einschneidenden Lebensereignis oder bei chronischen Beschwerden holen wir Sie dort ab, wo Sie stehen. Unser Ziel ist Ihre maximale Selbstständigkeit im Alltag.

Gesetzlich · < 18 J.

Gesetzlich Versicherte unter 18 Jahren

Für Kinder und Jugendliche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Therapie zu 100 %. Es fallen keinerlei Zuzahlungen für Sie an.

Gesetzlich · ab 18 J.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren

Erwachsene sind gesetzlich zu einer Zuzahlung verpflichtet (sofern keine Befreiung vorliegt). Diese beträgt 10 % (Stand 2026) der Behandlungskosten plus eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 Euro pro Rezept. Die Gebühr wird direkt an unsere Praxis entrichtet und von uns an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

Privat & Beihilfe

Privatversicherte & Beihilfe

Für Privatversicherte existiert derzeit keine gesetzliche Gebührenordnung. Mit Beginn der Behandlung akzeptiert der Patient die in unserer Praxis gültigen Abrechnungssätze, unabhängig von den Erstattungsleistungen durch die jeweilige Privatversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu einen Kostenvoranschlag. Die Höhe der Erstattung durch Ihre PKV richtet sich nach Ihrem persönlichen Krankenversicherungsvertrag. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu entrichten.