Die Heilmittelverordnung
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt. Bei medizinischer Notwendigkeit stellt dieser Ihnen eine „Heilmittelverordnung für Sprachtherapie / Logopädie“ aus. Diese ist bereits zum ersten Termin bei uns erforderlich.
Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich in die Praxis zu kommen, verordnet der Arzt einen Hausbesuch.
Wer darf verordnen?
