Sprachtherapeutische Behandlung
Der erste Schritt zur Sprachtherapie
erfolgt nach ärztlicher Verordnung, einer sogenannten Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Eine solche Verordnung kann grundsätzlich jeder Arzt (Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Internisten, Kinderarzt, Kieferorthopäden, Neurologen, Pädaudiologen, Zahnarzt, etc.) als Kassen- oder Privatrezept ausstellen.
Den ersten Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns unter
Nach Ausstellung Ihrer Verordnung muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Therapieverlauf
Zunächst werden im Erstgespräch, dem Anamnesegespräch, therapierelevante Informationen erhoben. Diese, sowie die Ergebnisse aussagekräftiger Diagnoseverfahren, dienen als Grundlage für unser weiteres Vorgehen.
Das Behandlungsziel und die Vorgehensweise werden gemeinsam mit den Beteiligten besprochen und in einem individuell ausgearbeitetem Therapieplan festgelegt.
Je nach Bedarf werden 1- bis 2-mal wöchentlich Termine festgelegt. Diese dauern je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten. Je nach Störungsbild verläuft eine Therapie von wenigen Wochen bis über mehrere Monate hinweg, im Block oder als Intervalltherapie. Ihre Therapeutin wird Ihnen während des gesamten Behandlungsverlaufs als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen werden die Therapieinhalte in den Alltag integriert. Sie erhalten von uns Übungsmaterialien und Tipps um therapeutische Fortschritte zu festigen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich nach Terminvereinbarung arbeiten und unsere Praxisabläufe und -organisation auf die individuelle Behandlung jedes Patienten ausgerichtet ist. Daher bitten wir Sie zu beachten, dass Therapien auch in schulfreien Zeiten stattfinden und Absagen – unabhängig aus welchem Grund – fristgerecht, spätestens jedoch 24 Stunden vor Therapiebeginn zu erfolgen haben. Wir haben keine Möglichkeit, die bereits reservierten und vorbereiteten Therapietermine erneut zu vergeben.
Nicht rechtzeitig abgesagte Terminvereinbarung werden daher gemäß Praxisvereinbarung in Rechnung gestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abschluss
Nach Abschluss jedes Behandlungsintervalls (Verordnungsumfang) erhält der verordnende Arzt nach Anforderung einen Therapiebericht, der über Therapieerfolge und ggf. weitere Empfehlungen informiert. Für eine Weiterbehandlung suchen Sie Ihren verordnenden Arzt auf und lassen sich eine Folgeverordnung ausstellen, welche Sie zur nächsten Sitzung wieder mitbringen.
Kosten
Die Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung von pauschal 10 Euro, sowie zusätzlich 10% des Gesamtverordnungswertes durch den Versicherten zu übernehmen.
Für Privatversicherte existiert derzeit keine gesetzliche Gebührenordnung. Mit Beginn der Behandlung akzeptiert der Patient die in unserer Praxis gültigen Abrechnungssätze, unabhängig von den Erstattungsleistungen durch die jeweilige Privatversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu einen Kostenvoranschlag. Die Höhe der Erstattung durch Ihre PKV richtet sich nach Ihrem persönlichen Krankenversicherungsvertrag. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist der volle Rechnungsbetrag fristgerecht zu entrichten.
Wir bitten Sie von Kostendiskussionen Abstand zu nehmen. Eine hochwertige Therapie, mit qualifizierten und engagierten Therapeutinnen, in angenehmer Atmosphäre hat ihren Wert.
Sprachtherapie vor Ort
Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Behandlung auch bei Ihnen Zuhause, im Senioren- oder Pflegeheim durchgeführt werden.
Alle Leistungen sind selbstverständlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich.